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Standesamt Vaduz

Geschichte der Standesämter

Bei unserem Besuch im Zivilstandsamt
in Vaduz haben wir vom Amtsleiter
Hansjörg Meier einiges erfahren.

Früher wurden die so genannten Personenstandsfälle (Geburten, Eheschliessungen und Sterbefälle) nur in den von den Pfarrämtern geführten Kirchenregistern verzeichnet.

Zivile Standesämter wurden zwischen 1792 und 1808 von Napoléon Bonaparte im französisch besetzten Rheinland eingeführt. Die ältesten Standesamtsbücher datieren von 1792. Die anderen Standesämter wurden durch den «Code Civil» anschliessend eingerichtet. Erst mit dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschliessung vom 6. Februar 1875 wurden zum 1. Januar 1876 einheitlich im damaligen Reichsgebiet Standesämter mit der besonderen Aufgabe der Führung
von Personenstandsregistern (Geburts-, Heirats- und Sterberegister) eingerichtet.
Seit diesem Zeitpunkt kann die Ehe bürgerlichrechtlich auch «nur» im Zivilstandsamt
vor dem Standesbeamten eingegangen werden.

Am 1. Juni 1974 trat in Liechtenstein das «neue» Ehegesetz in Kraft und somit erfolgte auch gleichzeitig die Gründung des Zivilstandsamtes in Vaduz.

Das Bild des Standesbeamten hat sich im Laufe der Jahre entscheidend gewandelt.
Waren früher in erster Linie der Bürgermeister oder der Dorfschullehrer als Standesbeamte ehrenamtlich tätig, so wird diese Aufgabe heute in der Regel  von Verwaltungsbeamten
auf dem Zivilstandsamt wahrgenommen.                       

Zitat: «Richtig verheiratet ist der Mann erst dann, wenn er jedes Wort versteht,
das seine Frau nicht gesagt hat.»
Alfred Hitchcock 13.08.1899 - 29.04.1980

foto: © www.noviadart.com / text: exclusiv


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