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Jede Trauung ist etwas ganz spezielles
und auf die Brautpaare abgestimmt



Die Liebe ist eine Macht des Himmels die Menschen verbindet, sie baut aber auch Vertrauen auf und weckt dann schliesslich den Wunsch, das Leben gemeinsam zu entdecken.

Bei dieser Überzeugung angelangt, entschliessen sich diese Liebenden den Bund der Ehe einzugehen und führt sie zum Gang auf das Zivilstandsamt.

Herr Kurt Bärtsch vom Zivilstandsamt Mels gibt auf unsere Frage hin den Paaren einige Anregungen mit auf ihren gemeinsamen Weg der Ehe: Heiraten sollte man nur, wenn man davon wirklich überzeugt ist, d.h. gewillt ist mit einem Partner eine Gemeinschaft einzugehen und diese auch zu leben. Besonders in der heutigen mobilen und je mehr unpersönlichen Gesellschaft ist es wichtig, einen Ansprechpartner zu haben, dem man auch sein vollstes Vertrauen schenken kann.

Zitat von Herrn Bärtsch: Das Glück hängt nicht allein davon ab, dass zwei zueinander passen, sondern auch von der Bereitwilligkeit des Einen, dem Anderen entgegenzukommen, seine Mängel und Fehler willig zu ertragen und ihm behilflich zu sein, sie zu überwinden.

Für die Trauung muss beim Zivilstandsamt am Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams ein Gesuch eingereicht werden, dem folgende Dokumente beigelegt werden müssen.
Für Schweizerinnen und Schweizer:

eine Wohnsitzbescheinigung
einen Personenstandsausweis
Für Ausländerinnen und Ausländer:
eine Wohnsitzbescheinigung (Ausländerausweis)
Dokumente über Geburt, Geschlecht, Namen, Familienzugehörigkeit, Zivilstand und Staatsangehörigkeit.

Sinn dieser zivilen Trauung ist es, dass die Lebensgemeinschaft von Frau und Mann nach aussen und genauso nach innen rechtlich geschützt ist. Denn so wie die Liebe wie ein Blitz einschlägt, so kann der nachfolgende Donner die Harmonie der gemeinsam gewählten Entdeckungsreise auseinander führen. Hierfür sieht die Verfassung eine gesetzliche Regelung vor, um die Orientierung danach wieder zu finden.




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