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Pfarrer Erich Guntli aus Buchs und Zivilstandsbeamter Hansjörg Meier erklären, welche Punkte bei der Hochzeitsplanung besonders wichtig sind. Grundsätzlich sollte die Planung für eine Hochzeit sehr früh beginnen, vor allem dann, wenn die kirchliche und die zivile Trauung am selben Tag stattfinden.

Einige wichtige Gedanken zum Heiraten
gibt Pfarrer Erich Guntli aus Buchs.

Es sei wichtig, dass das Besorgen der Formalitäten sehr früh in Angriff genommen wird. Da ein Taufschein von der Heimatgemeinde ausgestellt werden muss, kann es bei Ausländern sehr lange dauern, bis der Taufschein vorliegt. Dieser darf nicht älter sein als drei Monate. Ausserdem muss sich das Brautpaar über folgende Punkte Gedanken machen:

• In welcher Kirche wird geheiratet?
• Welcher Pfarrer sollte die Trauung vornehmen?
• Wie sollte die Trauzeremonie gestaltet werden?

Zusätzlich empfiehlt Pfarrer Erich Guntli den Besuch eines Ehevorbereitungskurses. Das Ziel dieses Kurses ist das Helfen bei der persönlichen Vorbereitung, Klärung der Motivation und der Austausch gegenseitiger Erfahrungen. Sehr wichtig ist die möglichst frühe Terminabsprache mit dem Pfarrer. So ist zum Beispiel Pfarrer Erich Guntli aus Buchs bereits bis Ende September 2005 ausgebucht.

Zwei Trauzeugen müssen anwesend sein

Hansjörg Meier, Amtsleiter des Zivilstandsamts in Vaduz, weist ebenfalls auf das frühzeitige Besorgen der erforderlichen Unterlagen hin. Aus Sicht des Zivilstandsamts benötigt das Brautpaar folgende Dokumente:

• Geburtsschein/Geburtsurkunde,
• Zivilstandsausweis (Ledigkeitszeugnis),
• Staats- angehörigkeitszeugnis,
• Wohnsitzbestätigung,
• rechtskräftiges Scheidungsurteil (sofern geschieden)
• oder Totenschein (sofern verwitwet).

Da seit dem 1.1.1997 das internationale Privatrecht gilt
(d.h. als Rechtsgrundlage für die Heirat gilt das Recht des Heimatlandes), müssen je nach Heimatland eventuell andere Dokumente vorgelegt werden. Weiter betont Hansjörg Meier, dass gemäss liechtensteinischem Ehegesetz zwei Trauzeugen (-zeuginnen) anwesend sein müssen. Diese fungieren aus zivilstandsamtlicher Sicht als rechtliche Zeugen für die Heirat, während sie aus kirchlicher Sicht als Gotte oder Götti fürs Ehepaar und die Ehe dienen.

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foto: © novia d’art

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