S.D. Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein und I.K.H. Erbprinzessin Sophie | 2026 © exclusiv
Eine historische Änderung der Thronfolge
Besondere Aufmerksamkeit erhielt die Ankündigung einer Novellierung des Hausgesetzes. Die Änderung wurde mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Fürstenhauses beschlossen.
Künftig erhalten alle weiblichen Nachkommen des Fürstenhauses in hausgesetzlichen Fragen dieselben Mitwirkungsrechte wie die männlichen Nachkommen. Gleichzeitig wird die bisherige männliche Primogenitur durch die absolute Primogenitur ersetzt. Künftig wird damit das jeweils erstgeborene Kind – unabhängig vom Geschlecht – Thronfolgerin oder Thronfolger und später Fürstin oder Fürst von Liechtenstein.
Mit der Änderung wolle das Fürstenhaus sicherstellen, dass die Verantwortung für Haus und Land dort liege, wo die beste Vorbereitung auf diese Aufgaben gegeben sei. Grundsätzlich seien dies die Kinder des Regierers oder der Regiererin, die in Liechtenstein aufwachsen und von früher Jugend an mit den Besonderheiten des Landes und des Fürstenhauses vertraut gemacht werden.
Bewahren und weiterentwickeln
In seiner Ansprache richtete Erbprinz Alois den Blick auch auf die Geschichte Liechtensteins. Das Land sei nie gross oder mächtig genug gewesen, um seinen Willen anderen aufzuzwingen. Erfolg habe vielmehr auf Verlässlichkeit, Diplomatie, tragfähigen Beziehungen und der Bereitschaft beruht, sich an neue Gegebenheiten anzupassen.
Diese Verbindung von Kontinuität und Erneuerung müsse auch in Zukunft erhalten bleiben. Liechtenstein solle nicht einfach übernehmen, was anderswo als zeitgemäss gelte, sondern sich immer fragen, was tatsächlich zum Land, zu seiner Staatsform, seiner Grösse, Identität und Gesellschaft passe.
Text und Fotos: Staatsfeiertag 2026 © exclusiv