Regierungschef
Otmar Hasler
Ressorts:
Präsidium
Innerhalb der Kollegialregierung ist Regierungschef Otmar Hasler
zuständig für die Geschäfte des Ressorts Präsidium. Gemäss
Regierungsprogramm umfassen folgende Punkte die Ziele des Ressorts:
• Die Entwicklung des Landes
nachhaltig gestalten und lenken
• Transparenz und Vertrauen in die
staatlichen Institutionen fördern
• Den demokratischen Gehalt
der Verfassung bewahren
• Eine bürgernahe und wirkungs-
orientierte Verwaltungsführung
gewährleisten
Folgende Amtsstellen unterstützen den Regierungschef im Ressort Präsidium:
• Amt für Personal und Organisation
• Presse- und Informationsamt
• Ausländer- und Passamt
• Regierungskanzlei
• Stabstelle für Kommunikation
und Öffentlichkeitsarbeit
• Stabstelle für EWR
• Stabstelle Protokoll
• Staatsanwaltschaft
Finanzen
Regierungschef Otmar Hasler, geboren 1953, ist seit 2001 Regierungschef
und führt in seiner zweiten Regierung die Ressorts Präsidium, Finanzen
und Bauwesen. Ziele des Ressorts Finanzen gemäss Regierungsprogramm:
• Den Finanzplatz stark positionieren
und den Missbrauch des Finanzplat-
zes für kriminelle Zwecke bekämpfen
• Zukunftsreserven schaffen, um Poten-
ziale für die Zukunft aufzubauen
• Die Staatsfinanzen gesund erhalten
• Die Steuer- und Gebührenbelastung
gerecht verteilen
Für das Ressort Finanzen
sind folgende Amtsstellen tätig:
• Steuerverwaltung
• Amt für Finanzdienstleistungen
• Stabstelle für Sorgfaltspflichten
• Stabstelle Financial Intelligence Unit
• Stabstelle Finanzen
• Finanzkontrolle
• Landeskasse
• Amt für Wohnungswesen
Bauwesen
Dem Ressort Bauwesen ist innerhalb der Regierung die Aufgabe zugeteilt,
dass die notwendigen staatlichen Infrastrukturen errichtet werden. Im
Bereich Tiefbau handelt es sich um Landstrassen, im Bereich Hochbau um
Verwaltungsbauten. Die Bauvorhaben und der Planungsstand im Bereich
Strassenbauten können dem jährlichen Strassenbauprogramm entnommen
werden. Der Planungsstand sowie Bauvorhaben im Bereich Hochbau, können
im jährlichen Hochbautenbericht entnommen werden. Der Erwerb von Boden,
welcher für die Erstellung dieser Infrastrukturen notwendig ist, fällt
ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich «Bauwesen». Bauvorhaben von den
Gemeinden, aber auch teilweise von privaten Vereinigungen
werden mittels Subventionen seitens des Staates unterstützt. Das
Ressort Bauwesen wird bei der Erfüllung seiner Aufgaben vom Hochbauamt,
Tiefbauamt und von der Bauadministration unterstützt.