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Regierungschef
Otmar Hasler

Ressorts:

Präsidium
Innerhalb der Kollegialregierung ist Regierungschef Otmar Hasler zuständig für die Geschäfte des Ressorts Präsidium. Gemäss Regierungsprogramm umfassen folgende Punkte die Ziele des Ressorts:
• Die Entwicklung des Landes
   nachhaltig gestalten und lenken
• Transparenz und Vertrauen in die 
   staatlichen Institutionen fördern
• Den demokratischen Gehalt
   der Verfassung bewahren
• Eine bürgernahe und wirkungs-
   orientierte Verwaltungsführung 
   gewährleisten
Folgende Amtsstellen unterstützen den Regierungschef im Ressort Präsidium:
• Amt für Personal und Organisation
• Presse- und Informationsamt
• Ausländer- und Passamt
• Regierungskanzlei
• Stabstelle für Kommunikation
   und Öffentlichkeitsarbeit
• Stabstelle für EWR
• Stabstelle Protokoll
• Staatsanwaltschaft

Finanzen
Regierungschef Otmar Hasler, geboren 1953, ist seit 2001 Regierungschef und führt in seiner zweiten Regierung die Ressorts Präsidium, Finanzen und Bauwesen. Ziele des Ressorts Finanzen gemäss Regierungsprogramm:
• Den Finanzplatz stark positionieren    
   und den Missbrauch des Finanzplat-
   zes für kriminelle Zwecke bekämpfen
• Zukunftsreserven schaffen, um Poten-
   ziale für die Zukunft aufzubauen
• Die Staatsfinanzen gesund erhalten
• Die Steuer- und Gebührenbelastung 
   gerecht verteilen
Für das Ressort Finanzen
sind folgende Amtsstellen tätig:
• Steuerverwaltung
• Amt für Finanzdienstleistungen
• Stabstelle für Sorgfaltspflichten
• Stabstelle Financial Intelligence Unit
• Stabstelle Finanzen
• Finanzkontrolle
• Landeskasse
• Amt für Wohnungswesen

Bauwesen
Dem Ressort Bauwesen ist innerhalb der Regierung die Aufgabe zugeteilt, dass die notwendigen staatlichen Infrastrukturen errichtet werden. Im Bereich Tiefbau handelt es sich um Landstrassen, im Bereich Hochbau um Verwaltungsbauten. Die Bauvorhaben und der Planungsstand im Bereich Strassenbauten können dem jährlichen Strassenbauprogramm entnommen werden. Der Planungsstand sowie Bauvorhaben im Bereich Hochbau, können im jährlichen Hochbautenbericht entnommen werden. Der Erwerb von Boden, welcher für die Erstellung dieser Infrastrukturen notwendig ist, fällt ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich «Bauwesen». Bauvorhaben von den Gemeinden, aber auch teilweise von   privaten Vereinigungen werden mittels Subventionen seitens des Staates unterstützt. Das Ressort Bauwesen wird bei der Erfüllung seiner Aufgaben vom Hochbauamt, Tiefbauamt und von der Bauadministration unterstützt.


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