Liechtenstein vor einer Weichenstellung
Walter-Bruno Wohlwend (WBW)
Fürstlicher Rat
Über 19'000 Frauen und Männer wählen am 3. Februar ein neues Parlament und eine neue Regierung
Am Sonntag, 3. Februar 2013, finden in Liechtenstein Landtagswahlen statt. Der Wettbewerb um die Gunst der rund 19'200 wahlberechtigten Frauen und Männer ist bereits seit dem Spätsommer im Gang.
Im Januar strebt der Wahlkampf seinem Höhepunkt zu. Im nachfolgenden Beitrag geht es uns nicht um die Beurteilung von Kandidaten oder Programmen. Unser Ziel ist es, unseren Leserinnen und Lesern über Ausgangslage und Ablauf sowie über die Bedeutung dieser Wahl für die Zukunft des Landes zu informieren.
Vor wichtigen politischen
Entscheidungen
Denn seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges stand Liechtenstein noch nie vor so grundlegenden politischen Entscheidungen. Das Resultat der Landesrechnung 2011 zeigt in aller Deutlichkeit die strukturelle Schieflage des Landeshaushaltes auf. Das aktuelle Budget für 2013 bringt eine weitere Verschlechterung der Gesamtlage.
Die Staatsfinanzen sind nicht das einzige Problem, mit dem der neu zu wählende Landtag und insbesondere auch die neue Regierung konfrontiert sein werden. So gibt es z.B. bislang keinerlei Hinweise, dass sich der schwer angeschlagene Finanz- dienstleistungsbereich in den nächsten Jahren erholen wird. Dem Staat ent-gehen damit Steuergeld-Millionen, die es zu kompensieren oder einzusparen gilt.
Erstmals vier Wählergruppen
Erstmals in der Geschichte unserer parlamentarisch-demokratischen Monarchie bewerben sich vier Wählergruppen (Parteien) um die 25 Abgeordneten Mandate. In den zwei Wahlkreisen (Oberland, Unterland) stellen sich gesamthaft mehr als 60 Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl, darunter zahlreiche neue.
Drei Parteien haben zusätzlich angekündigt, wen sie im Falle ihres Wahlerfolges in die Regierung entsenden werden. Es sind die Vaterländische Union (VU), die Fortschrittliche Bürgerpartei (FBP) und die Freie Liste (FL).
Verhältniswahlrecht und Parteien
Es gilt das Verhältniswahlrecht (Proporz). Gewählt werden zuerst die Parteilisten. Die persönlichen Mandate werden anschliessend je nach Prozentanteil der Wählergruppen und der parteiinternen Rangierung zugeteilt.
Um an der Mandatszuteilung teilzunehmen, muss eine Wählergruppe mindestens 8 Prozent der gültigen Stimmen im ganzen Land erreicht haben.
Es ist erlaubt, Kandidaten auf der «eigenen» Liste zu streichen und mit Kandi-daten und/oder Kandidatinnen einer der anderen, offiziellen Listen zu ersetzen. Man nennt das Panaschieren. Damit gibt man sowohl Parteistimme wie auch die Kandidatenstimme in ein anderes politisches Lager. Die Teilnahme an der Wahl ist «Bürgerpflicht».
Acht Wochen vor dem Urnengang
In etwa 8 Wochen ist Wahlsonntag. Bis zum 30. November mussten die Parteien bzw. Wählergruppen ihre Wahlvorschläge bei der Regierung einreichen. Die Wahlvorschläge mussten von mindestens 30 Stimmberechtigten pro Wahlkreis unterschrieben sein. Die Unterschriften mussten amtlich beglaubigt sein.
Kein Problem für die sogenannten Grossparteien. Sie liessen die Listen an ihren Nominations-Parteitagen kursieren und unterschreiben.
Fortsetzung Seite 8
Inhalt
2 Jubiläen und ein Weltrekord
3 Vaduzer Weihnacht
5-13 Wahlen 2013
14-15 Möbel und Trends
16-19 Wirtschaftstagung Werdenberg
20 Schlossgarage Vaduz
22 Qigong Workshop in Buchs
23-27 10. Internationale Sportnacht
29 Eisenmangel
31 Ein besonderes Geschenk
32 World-Selection-Shop
33 1FLTV
34 Immobilien
Titelfotos:
Grosses Bild: © exclusiv
10. Int. Sportnacht Davos
Kleines Bild links: © exclusiv
Dr. Thomas Zwiefelhofer
Kleines Bild mitte: © exclusiv Adrian Hasler
Kleines Bild rechts: © exclusiv Dr. med. Pepo Frick
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