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Factoring

Mahnen JA - Konflikte NEIN

Walter Forthuber wird von manchen Kommentatoren als das «Urgestein des KMU-Factoring» bezeichnet

und ist der Gründer und Vorsitzende der Geschäftsleitung eines bereits 1975 gegründeten liechtensteinischen Factoring-Unternehmens.

Nicht-zahlende Kunden müssen gemahnt werden, aber Konflikte oder gar Kunden-Verärgerungen sollten (!) vermieden werden.

Wenn ein Lieferant oder Dienstleister seinen Kunden mahnt, weil er die Zahlungs-frist überschritten hat, treten oftmals Konflikte auf: Der Kunde ruft empört an und äussert unter Umständen sehr verärgert, dass er «seine Rechnungen immer noch bezahlt hat». Der Lieferant oder Dienstleister glaubt das zwar, aber frägt sich nur: WANN? Manche Kunden «legen noch eins drauf»: «Wenn Sie mich noch einmal mahnen, dann werde ich bei Ihnen nicht mehr bestellen, es gibt ja noch andere Unternehmen in Ihrer Branche.»

Kein Wunder, dass sich dann bei so manchem KMU-Unternehmer «die Faust im Sack ballt»: Er hat nämlich die Leistung längst korrekt erfüllt. Vereinbarungsgemäss hat er Anspruch auf Bezahlung nach Erreichung des eingeräumten Zahlungsziels. Und nun muss er sich noch mit zukünftigem Auftragsentzug «bedrohen» lassen, nur weil er das einfordert, was seinerzeit vereinbart wurde. Man kann sich seinen Ärger vorstellen und die nächsten Geschäfts-verhandlungen an diesem Tag werden oftmals nicht glücklich verlaufen. Das muss nicht sein!

Nach jahrzehntelanger Erfahrung ist erwiesen, dass solche Konflikte nicht entstehen, wenn die Forderung an ein auf KMU spezialisiertes Factoring-Unternehmen verkauft wird. Nicht nur, dass der Lieferant oder Dienstleister den Geldbetrag sofort erhält, auch um das Mahnsystem muss er sich nicht kümmern: Das erledigt das Factoring-Unternehmen.

Es gibt keinen Konflikt, weil der Kunde das Factoring-Unternehmen als Rechnungs-Verwaltungsstelle sieht und akzeptiert. Es ist eben nicht sein Lieferant oder Dienstleister.

Der Kunde kann das Factoring-Unternehmen nicht mit Auftragsentzug bedrohen, weil es von ihm noch nie einen Auftrag erhielt und nie einen erhalten wird. Andererseits kann sich der Kunde auch nicht bei seinem Lieferanten oder Dienstleister über die Mahnung des Factoring-Unternehmens beschweren, weil seine Argumentation schon vor ihm selbst nicht logisch erscheinen würde: «Ihr Factoring-Unternehmen hat mich gemahnt, weil ich zu spät bezahlt habe -das ist ungerecht!» Eine solche Argumentation gibt es einfach nicht.

Die Auslagerung des Mahnsystems ist ein wesentlicher Vorteil für jedes KMU, um einerseits Konflikte zu vermeiden und andererseits die Kunden-Erhaltung zu fördern!

Durch KMU-FACTORING® wird ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung und Steigerung des Umsatzes geleistet. Konflikt-Vermeidung und Kunden-Erhaltung sind in der heutigen schwierigen Wirtschaftssituation ganz wesentliche Geschäftserfolge. Durch Factoring sind diese leicht erreichbar.

AVV-FACTORING® ist auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) spezialisiert und befindet sich im 36. Geschäftsjahr. AVV-FACTORING® behandelt jede Interessentenanfrage ausserordentlich diskret und gibt gegenüber dem Interessenten stets eine kostenlose auf 3 Jahre hinaus berechnete schriftliche Kosten-Nutzen-Analyse ab.                               

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Tel. +423 265 10 00
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