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Info

Steuern
Fürstentum Liechtenstein

1. Besteuerung natürlicher Personen:

VERMÖGENS- UND ERWERBSSTEUER
(Landessteuer mit Gemeindezuschlag von 200%)
• 1.62 bis 8.51 Promille Vermögenssteuer
• 3.24 bis 17.01 Prozent Erwerbssteuer

GRUNDSTÜCKGEWINNSTEUER
• 3.24 bis 34.02 Prozent des Grundstückgewinnes

NACHLASS-, ERBANFALLS- UND SCHENKUNGSSTEUERN
• progressive Ausgestaltung je nach Verwandtschaftsgrad und Vermögenshöhe
• Steuersatz Nachlasssteuer 0.5 bis 5 Prozent;
Erbanfall- und Schenkungssteuer 0.5 bis 27 Prozent

2. Unternehmungsbesteuerung:

KAPITAL- UND ERTRAGSSTEUER
• wird erhoben von den im Lande tätigen Unternehmen
• Kapitalsteuersatz: 2 Promille
• Ertragssteuersatz: 7.5 bis 20 Prozent

COUPONSTEUER
• erhoben auf Coupons von Kapitalanteilen
an juristischen Personen, Obligationen, usw.
• Steuersatz: 4 Prozent

STEMPELABGABEN
• Emissionsabgabe auf inländischen Beteiligungsrechten:
In der Regel 1 Prozent des Ausgabewertes mit Freigrenze CHF 250’000.--
• Umsatzabgabe bei Übertragung von Wertpapieren:
1.5 bzw. 3 Promille des Entgelts
• Abgabe auf Versicherungsprämien:
2.5 Prozent der Prämie bei Lebensversicherungen,
5 Prozent bei den übrigen Versicherungen

GRÜNDUNGS- ODER WERTSTEMPELGEBÜHR
• bei Unternehmungsgründung und Kapitalerhöhung,
wenn keine Stempelabgabe fällig ist
• Steuersatz: 0.3 bis 1 Prozent des Kapitals, mit Freigrenze CHF 250’000.--
bzw. bei Stiftungen 2 Promille, mindestens CHF 200.--

HOLDING- UND SITZGESELLSCHAFTEN
• Kapitalsteuer auf das Kapital und die Reserven der Sitz- und Holdinggesellschaften
• Steuersatz: 1 Promille, mind. CHF 1’000.--

BESTEUERUNG AUSLÄNDISCHER VERSICHERUNGSGESELLSCHAFTEN
• anstelle der Kapital- und Ertragssteuer
• 1 Prozent auf die Prämieneinnahmen aus Lebens- und Rentenversicherungen
• 2 Prozent auf alle übrigen Prämieneinnahmen

CAPTIVES
• 0.5 bis 1 Promille Kapitalsteuer auf Eigenkapital

INVESTMENTUNTERNEHMEN
• 0.4 bis 1 Promille auf Vermögen

3. Verbrauchsbesteuerung:

KAPITAL- UND ERTRAGSSTEUER
• wird erhoben von den im Lande tätigen Unternehmen

MEHRWERTSTEUER
• 7.6 Prozent auf Warenlieferungen und Dienstleistungen,
zum Teil ermässigter Steuersatz von 3.6 bzw. 2.4 Prozent

MOTORFAHRZEUGSTEUER
• erhoben auf in Liechtenstein zugelassene Motorfahrzeuge
• je nach Gesamtgewicht, ausser Motorräder
welche nach Hubraum besteuert werden, CHF 50.-- bis CHF 2’200.--

ZÖLLE

4. Sonstige Steuern und Abgaben:

GEMEINDEZUSCHLÄGE -
auf den Landesanteil der Vermögens- und Erwerbssteuer (maximal 250%)
BILLETTSTEUER -
10 Prozent auf die Eintrittsgelder öffentlicher Veranstaltungen
HUNDESTEUER -
CHF 20.-- bis CHF 200.--
HAUSHALTSUMLAGE -
Pauschalabgabe für das lokale Infrastrukturangebot bis CHF 50.--
GEWERBEUMLAGE -
von CHF 128.-- bis CHF 4’848.-- jährlich
TOURISMUSUMLAGE -
von CHF 40.-- bis CHF 4’000.-- jährlich


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