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COVID-19: Regierung setzt den am Freitag kommunizierten Plan mittels Verordnung um

COVID-19: Regierung setzt den am Freitag kommunizierten Plan mittels Verordnung um

COVID-19: Regierung setzt den am Freitag kommunizierten Plan mittels Verordnung um

Vaduz (ots) - Gemäss Ankündigung vom vergangenen Freitag hat die Regierung am Dienstag, 7. Dezember 2021 angesichts der anhaltend hohen Fallzahlen die Massnahmen gegen die Pandemie verstärkt. Die entsprechenden Änderungen in der Covid-19-Verordnung treten gleichentags in Kraft.

Ab sofort gilt die 3G-Pflicht bei allen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ungeachtet der Teilnehmerzahl. Als Veranstaltung gelten unter anderem auch organisierte Gruppentrainings, die von Sport- und Fitnesseinrichtungen angeboten werden, ebenso Vereinstreffen, Musikproben, Chöre, Yogagruppen, Delegierten- bzw. Parteiversammlungen. Ausgenommen von der Zertifikatspflicht bleiben religiöse Veranstaltungen und Bestattungsfeiern sowie Veranstaltungen zur politischen Meinungsbildung mit bis zu 50 Personen.

Auch für private Veranstaltungen in Innenräumen ist der 3G-Nachweis erforderlich, sofern mehr als zehn Personen teilnehmen. Der Regierung ist bewusst, dass eine Kontrolle nur schwer durchführbar wäre. Die Regierung appelliert jedoch an die Bevölkerung, im Sinne der eigenen Sicherheit und im Sinne der Sicherheit von Freunden und Verwandten, auch im privaten Bereich darauf zu achten, dass die Anwesenden Personen geimpft, genesen oder aktuell getestet sind. Private Veranstaltungen sind solche, die nicht in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben stattfinden, also hauptsächlich zu Hause in den eigenen vier Wänden. Wird auswärts ein Saal gemietet, kommen die normalen Veranstaltungsregeln zur Anwendung.

Die Personengrenze für Veranstaltungen ohne Zertifikatspflicht im Freien wird auf 300 gesenkt.

Die Gültigkeit von PCR-Tests bleibt entgegen anders lautenden Ankündigungen bei 72 Stunden. Die Gültigkeit von Antigen-Schnelltests von 48 auf 24 Stunden wird hingegen reduziert, was einen zusätzlichen Beitrag zur Sicherheit von Veranstaltungen sowie in der Gastronomie bringen soll. Das Land trägt weiterhin die Kosten für PCR-Tests an symptomlosen Personen, die noch nicht vollständig geimpft sind, jedoch bereits eine von zwei vorgesehenen Impfdosen erhalten haben.

Aktuell wird ein höheres Infektionsgeschehen unter Kinder und Jugendlichen verzeichnet. Dementsprechend gab es auch in den Schulen viele Fälle von Isolation und Quarantäne bei Schülerinnen und Schülern sowie bei Lehrpersonen. Um die Wahrscheinlichkeit von Infektionen vor Weihnachten zu verringern, wird der Beginn der Weihnachtsferien auf den 20. Dezember vorverlegt.

Boosterimpfungen im Impfzentrum Mühleholz und im Landesspital gestartet

Das Impfzentrum im Mühleholzmarkt Vaduz sowie das Impfzentrum im Landesspital Vaduz nahmen am Dienstag, 7. Dezember ihren Betrieb auf. Alle Personen, die vor Ende Juni 2021 zweitgeimpft worden sind, haben in diesen Tagen einen Impftermin erhalten oder werden in den nächsten Tagen noch angeschrieben. Die Versorgung mit Impfstoff ist sichergestellt und alle Personen aus dieser Gruppe werden noch vor Weihnachten die Möglichkeit haben, einen Booster zur Wiederherstellung des vollständigen Impfschutzes zu erhalten.

Die Hotline des Impfzentrums im Mühleholzmarkt ist insbesondere morgens zwischen 8 und 10 Uhr stark ausgelastet und es kann zu Wartezeiten kommen. Dementsprechend wird geraten, auch die Zeitfenster am Vor- und Nachmittag für die Terminvergabe zu nutzen. Impfwillige werden ausserdem darum gebeten, den in den persönlichen Anschreiben genannten Tag für den Anruf zu nutzen, um eine Überlastung der Hotline zu vermeiden.

Generell ist bei Anrufen auf die Hotlines der Impfzentren im Mühleholzmarkt und im Landesspital Geduld gefragt, da die Kapazitäten begrenzt sind. Wenn zu gewissen Zeiten alle Leitungen besetzt sind, bitte zu einem anderen Zeitpunkt noch einmal versuchen.

Unterschiedliche Orte und Termine für Auffrischimpfungen

Personen über 80 Jahren erhalten ihre Auffrischimpfung bei den dezentralen Terminen in den Gemeinden bis spätestens 13. Dezember 2021. Alle Impfeinladungen in dieser Altersgruppe sind versendet.

Personen zwischen 65 und 79 Jahren erhalten ihre Auffrischimpfung zwischen dem 8. und 23. Dezember im Impfzentrum im Mühleholzmarkt, Landstrasse 117, Vaduz. Die Impfeinladungen werden laufend in nach Alter absteigender Reihenfolge verschickt.

Personen unter 65 Jahren, die ihre Zweitimpfung im Mai oder Juni 2021 erhalten haben, werden an verschiedenen Standorten geimpft. Personen, die den Impfstoff von Biontech/Pfizer erhalten haben, bekommen ihre Auffrischimpfung im Impfzentrum im Mühleholzmarkt, Landstrasse 117, Vaduz, zwischen dem 7. und 23. Dezember 2021. Diese Impfeinladungen werden laufend verschickt.

Personen zwischen 30 und 65 Jahren, die mit dem Impfstoff von Moderna geimpft worden sind, erhalten ihre Auffrischimpfung im Dezember im Liechtensteinischen Landesspital, Heiligkreuz 25, Vaduz. Personen unter 30 Jahren, die mit dem Impfstoff von Moderna geimpft worden sind, sollten gemäss Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) präferenziell mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer geboostert werden. Sie erhalten ein entsprechendes Impfangebot im Impfzentrum im Mühleholzmarkt, Landstrasse 117, Vaduz. Der Versand der Impfeinladungen in diesen Altersgruppen läuft.


Quelle: © Ministerium für Gesellschaft und Kultur, Martin Hasler, Generalsekretär / Foto: © IKR /Roland Korner

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