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Fürst Johann Nepomuk Karl
(geb. 1724 in Wien,
gest. 1748 in Wischau)

Obwohl der einzige überlebende Sohn Josef Johann Adams, Johann Nepomuk Karl, beim Tod seines Vaters erst acht Jahre alt war, gingen Amt und Titel eines Regierers an ihn.

Seine Erziehung wurde unter die Vormundschaft seines Onkels Josef Wenzel gestellt, eine Vormundschaft, die bis zu seinem 21. Lebensjahr bestehen blieb. Die Gesundheit von Johann Nepomuk Karl war stark geschwächt, so dass eine tatkräftige Verwaltung der riesigen Familienbesitze nicht möglich war. 1744 heiratete Johann Nepomuk Karl die Gräfin Maria Josefa von Harrach, ein Sohn, der die Nachfolge sichern sollte, starb kurz nach der Geburt. Als Fürst Johann Nepomuk Karl 1748 verstarb, erwartete seine Gattin ein weiteres Kind, so dass vorerst die Nachfolge im Majorat ungewiss war. Am 13. Juni 1749 kam Maria Antonia zur Welt. Damit war die Linie des Fürsten Anton Florian, des eigentlichen Gründers des Fürstentums Liechtenstein, bereits in der zweiten Generation im Mannesstamm ausgestorben und die Regierung ging wieder an den Fürsten Wenzel über. Der Kompromiss von 1733: Wiederholt wurden in dieser Zeit Bittschriften zur Wiederherstellung der alten Verfassung an den Fürsten gerichtet. Fürst Wenzel war bereit den Untertanen entgegenzukommen. Er sandte eine Kommission nach Vaduz, die einen Kompromiss vermitteln sollte. Am 25. September 1733 erschien ein Erlass, der den Untertanen erlaubte einen Landammann zu wählen und Richter vorzuschlagen.

Fürst Johann Nepomuk Karl
1724-1748
Keine überlebenden männlichen Nachkommen.


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