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Regierungschef Adrian Hasler lancierte die eID



Martin Matt, Leiter Amt für Informatik und Regierungschef Adrian Hasler präsentieren die elektronische Identität (eID.li) für Liechtenstein


Vaduz (ots) - Regierungschef Hasler präsentierte die elektronische Identität, kurz die eID, die in Liechtenstein per 29. April 2020 verfügbar ist. Sie ist das Kernstück zur sicheren Nutzung von elektronischen Dienstleistungen und damit ein Meilenstein auf dem Weg der Digitalisierung. Mit ihr können sich natürliche Personen bei elektronischen Diensten sicher identifizieren und anmelden. Die eID ersetzt die bisherigen Systeme lilog und lisign, welche noch bis Ende 2020 unterstützt werden.

Die eID kann von jeder in Liechtenstein wohnhaften Person beantragt werden. Ebenfalls erhalten auch alle natürlichen Personen, die hier arbeiten oder einen anderen Bezug zu Liechtenstein haben, die eID.

Viele Angebote der Verwaltung, der staatlichen Unternehmen oder der Privatwirtschaft, setzen auf digitale Dienste. Beispiele dafür sind ein Gesuch einzureichen, einen Antrag zu stellen, eigene Daten abzufragen oder eine Bestellung auszulösen. Je nach Geschäftsfall sind die Anforderungen an die Identifizierung der Person sehr unterschiedlich. Im Behördenverkehr ist es entscheidend, dass die antragstellende Person eindeutig identifiziert ist, da es sich oft um sensible Daten oder Rechtsgeschäfte handelt.

Bislang hat die Verwaltung zwar viele Formulare und Dienste elektronisch bereitgestellt, aber gefehlt hat eine einfache und praktikable Lösung für die eindeutige Identifizierung. Erst damit ist es möglich, durchgängig digitale Dienste anzubieten.

Die eID bietet dem Nutzer folgende Vorteile:

1. Einfache Nutzung: Es ist kein separates Gerät oder eine Karte wie bei lisign nötig, es reicht ein mobiles Endgerät. Mit der App «eID.li» kann sich der Benutzer einfach identifizieren. Dennoch ist die Nutzung technisch sehr sicher und entspricht den höchsten Sicherheitsanforderungen. Wichtig zu wissen ist, dass keine persönlichen Daten lokal auf dem Mobilgerät selbst gespeichert werden. Bei der Verwendung der eID werden in Echtzeit die Daten, für die der Empfänger autorisiert ist, aufbereitet und übertragen.

2. Durch die sichere Identifizierung kann der Anbieter der Services unter anderem die Verwaltung, mit Einverständnis des eID-Inhabers, bereits vorhandene Daten nutzen. Somit müssen diese Daten nicht ein zweites Mail eingegeben werden.

3. Die physische Unterschrift ist im elektronischen Behördenverkehr nicht mehr notwendig. Sie wird ersetzt durch eine Bestätigung des Benutzers beim Abschluss eines Prozesses. Damit ist es nicht mehr notwendig, Anträge, die online erstellt wurden, zuerst auszudrucken und dann zu unterschreiben. Mit der eID können diese Anträge online ausgefüllt und direkt digital eingereicht werden.

4. Viele Dienstleistungen können unabhängig von den Schalteröffnungszeiten erledigt werden. Ein Service «rund um die Uhr», der sogenannte 24-Stunden-Schalter, wird damit Realität. Die angebotenen Dienstleistungen werden stetig ausgebaut.

5. Die eID kann auch ausserhalb der Verwaltung als Identifikationsmittel genutzt werden, sofern die Landesverwaltung diese freigegeben hat. Die eID ist aber kein Reisedokument in der physischen Welt.

Die eID wird mit der App «eID.li» auf einem Mobilgerät verwendet. Sie ist für iOS und Android verfügbar und kann vom entsprechenden Store kostenlos heruntergeladen werden.

Um die App «eID.li» verwenden zu können, ist das persönliche Erscheinen beim Ausländer- und Passamt in Vaduz erforderlich, um eine Registrierung durchzuführen. Der Vorgang ist mit der Ausstellung einer Identitätskarte vergleichbar - nur viel schneller. Die eID wird kostenlos abgegeben. Für die Registrierung ist es erforderlich, sein persönliches Mobilgerät mitzubringen - und natürlich die ID oder den Pass.

Konkret sind aktuell die folgenden Services verfügbar:

- alle Formulare des Onlineschalters der Landesverwaltung mit der eID genutzt werden,

- die persönlichen Stammdaten, welche die Landesverwaltung pflegt, eingesehen werden,

- die Einträge im Fahrzeugregister abgerufen werden, oder

- Stipendienanträge eingereicht werden.

Bis Ende dieser Woche werden zudem die eZustellungen der Liechtensteinischen Post sowie das eService-Meldeportal der FMA verfügbar sein. Darüber hinaus stellt die Landesverwaltung die eID auch für elektronische Dienstleistungen der staatsnahen Unternehmen und später auch für private Unternehmen zur Verfügung.

«Wir haben heute das zentrale Element für die nächsten Schritte in der Digitalisierung präsentiert. Durch die Verfügbarkeit einer eindeutigen Identifikation im virtuellen Raum wird eine Vielzahl von Dienstleistungen auf ein vorbildliches Sicherheitsniveau gehoben und damit überhaupt erst möglich. Die aktuelle Situation hat uns vor Augen geführt, dass es mehr als nur Komfort sein kann, möglichst viele Geschäfte von zu Hause aus erledigen zu können», sagte Regierungschef Adrian Hasler anlässlich der Präsentation der eID.


Ministerium für Präsidiales und Finanzen Markus Biedermann, Generalsekretär
Quellenangabe: Information und Kommunikation der Regierung, Vaduz.
Fotos: © IKR Brigitt Risch

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