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Fortsetzung von Seite 13

Der offizielle Festakt «100 Jahre liechtensteinische Verfassung» fand am Abend des 5. Oktobers im Vaduzer-Saal statt. 

Das Jubiläum bot Anlass, um in einem feierlichen Rahmen auf die Geschichte und die Bedeutung der Verfassung von 1921 einzugehen. Zum offiziellen Festakt wurden aktive und ehemalige Vertreterinnen und Vertreter des Fürstenhauses, der Regierung, des Landtags sowie den Gemeinden und der Justiz geladen.

Zu Beginn des Anlasses hielt S.D. Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein eine Rede, in der er die Bedeutung der Verfassung für die Monarchie beleuchtete, die sich auf die wesentlichen Elemente der staatlichen Ordnung beschränkt, was sie im internationalen Vergleich sehr schlank und leicht verständlich macht und damit auch genügend Raum bietet, sodass sie nicht ständig hinsichtlich neuer Ent-wicklungen geändert werden muss.

«Gleichzeitig  ermöglicht  unsere  Verfassung bei entsprechender politischer Einigkeit  schnelle Entscheidungsfindungsprozesse und somit grosse Handlungsfähigkeit. Das ist gerade für einen Kleinstaat von besonderer Bedeutung, der immer wieder rasch auf sich ändernde internationale Rahmenbedingungen reagieren muss», so S.D. Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein. 

Anschliessend gab Landtagspräsident  Albert Frick als Volksvertreter einen Einblick in die wichtigsten parlamentarischen Instrumente Liechtensteins und erinnerte an die Stationen der Entstehungsgeschichte und an diverse kleinere und grössere Anpassungen, welche die Verfassung und damit die Grundordnung des Gemeinwesens zu dem macht, was sie heute ist. «In den 100 Jahren seit 1921 hat Liechtenstein eine schier unglaubliche Entwicklung erlebt, wirtschaftlich, aber auch gesellschaftlich und kulturell. Die Verfassung bildete für die Entfaltung der Einwohnerinnen und Einwohner Liechtensteins einen verlässlichen Rahmen – genauso wie man es von einer staatlichen Rechtsordnung erwarten kann. Mit einer gewissen Offenheit gegenüber neuen Entwicklungen und dem Willen zum Miteinander kann die Verfassung noch lange die Grundlage für ein lebenswertes, prosperierendes, inklusives, nachhaltiges und sicheres Liechtenstein legen. Tragen wir der Verfassung des Fürstentums Liechtenstein, unserer Verfassung, deshalb gemeinsam Sorge», so Landtagspräsident Albert Frick in seiner Ansprache. 

Auf die beiden Reden folgte ein Interview mit Regierungschef Dr. Daniel Risch und dem Präsidenten des Staatsgerichtshofs Dr. iur. Hilmar Hoch durch die Moderatorin Bettina Walch. Im Interview wurde auf die Funktion und Aufgaben der Regierung und des Staatsgerichtshofes eingegangen.

DDr. Christoph Grabenwarter, Präsident des Verfassungsgerichtshofes, österreichischer Rechtswissenschaftler sowie ehemaliger Ersatzrichter beim liechtensteinischen Staatsgerichtshof, richtete sein Referat auf einige historische Daten, die gerade im europäischen Kontext wichtig sind, wies in der Gegenwartsreflexion auf die Stärken und die drei Kraftquellen der Liechtensteinischen Verfassung hin und sprach in seinem Ausblick über die Bedeutung der Liechtensteinischen Verfassungsstaatlichkeit in und für Europa. Sein Fazit: «Gegenseitiges Vertrauen ist heute in Europa wie innerhalb seiner Mitgliedstaaten ein hohes Gut geworden. Mit meiner Gratulation zum 100-jährigen Jubiläum möchte ich einen doppelten Wunsch verbinden, zunächst an die Kollegen im Staatsgerichtshof: Verteidigen Sie das Vertrauen, das Sie im In- und Ausland geniessen, und bauen Sie es aus, wo es möglich ist. Der zweite Wunsch geht an die politischen Entscheidungsträger im Fürstentum Liechtenstein: Schenken Sie diesem Gerichtshof weiterhin Ihr Vertrauen und treten Sie konsequent für seine Unabhängigkeit ein!

Die Internationale Musikakademie in Liechtenstein sorgte für die musikalische Umrahmung des Festakts.

Gemeinsam enthüllen Regierungsrat Manuel Frick und Landtagspräsident Albert Frick die Skulptur «Consilium»

(v.l.) Regierungsrat Manuel Frick, der Künstler der Skulptur «Consilium» Heinz P. Nitzsche und Landtagspräsident Albert Frick

(v.l.) Prof. Dr. Rainer Vollkommer, Direktor des Liechtensteinischen LandesMuseums, Landtagspräsident Albert Frick,

Regierungsrat Manuel Frick und Dr. Christian Frommelt, Direktor des Liechtenstein-Instituts

(v.l.) Regierungschef Dr. Daniel Risch, S.D. Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein, S.D. Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein,

Landtagspräsident Albert Frick, Präsident österreichischer Staatsgerichtshof DDr. Christoph Grabenwarter, Präsident liechtensteinischer Staatsgerichtshof Dr. iur. Hilmar Hoch

Bettina Walch moderierte den Festakt

(v.l.) Regierungsrätin Dominique Hasler, Regierungsrätin Dr. Graziella Marok-Wachter,

Regierungschef Dr. Daniel Risch, Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni, Regierungsrat Manuel Frick

(Bild oben) S.D. Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein

(Bild unten) Landtagspräsident Albert Frick

Die Internationale Musikakademie in Liechtenstein sorgte für den musikalischen Rahmen des Festaktes

Die Liechtensteinische Verfassung aus der Sicht der Exekutive und Judikative, Moderatorin Bettina Walch im Gespräch mit Regierungschef Dr. Daniel Risch und Dr. iur. Hilmar Hoch

DDr. Christoph Grabenwarter, Präsident österreichischer Verfassungsgerichtshof 

fotos + text: © exclusiv

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