Seine Durchlaucht der Fürst wurde als
ältester Sohn Seiner Durchlaucht Fürst
Franz Josef II. von und zu Liechtenstein
und Ihrer Durchlaucht Fürstin Gina
am 14. Februar 1945 geboren.
Der Name Hans-Adam stellt eine sinnige Verbindung von Vergangenheit und Gegenwart dar. Fürst Johann (Hans)-Adam I. - er regierte von 1699-1712 - war der Begründer des Fürstentums Liechtenstein durch den Kauf der Herrschaft Schellenberg (1699) und den Kauf der Grafschaft Vaduz (1712).
Fürst Hans-Adam II. ist zusammen mit seinen vier Geschwistern bei seinen Eltern auf Schloss Vaduz aufgewachsen. Er besuchte die Volksschule in Vaduz und war Mitglied der Pfadfinderabteilung Vaduz.
Im Jahre 1956 trat Fürst Hans-Adam ins Wiener Schottengymnasium ein, an dem schon sein Vater Fürst Franz Josef II. studiert hatte. 1960 wechselte er ans Gymnasium in Zuoz, das er 1965 mit der Schweizer Matura und dem Deutschen Abitur abschloss. Anschliessend an sein Mittelschulstudium arbeitete Fürst Hans-Adam als Praktikant in einer Bank in London. Der Fürst spricht neben seiner Muttersprache Deutsch, Englisch und Französisch.
Im Herbst 1965 nahm Fürst Hans-Adam an der Hochschule St. Gallen das Studium der Betriebs- und Volkswirtschaft auf, welches er im Jahre 1969 mit dem Lizentiat abschloss.
Am 30. Juli 1967 vermählte sich Fürst Hans-Adam mit Gräfin Marie Kinsky von Wchinitz und Tettau (geboren am 14. April 1940 in Prag). Sie haben vier Kinder:
Erbprinz Alois, geb. 11. Juni 1968
Prinz Maximilian, geb. 16. Mai 1969
Prinz Constantin, geb. 15. März 1972
Prinzessin Tatjana, geb. 10. April 1973
Im Jahre 1970 hat Fürst Franz Josef II. seinen Sohn mit der Reorganisation der Verwaltung des Vermögens des Fürstenhauses betraut. In seinem 45. Regierungsjahr im Jahre 1984 hat Fürst Franz Josef II. gemäss Artikel 13 der Verfassung den damaligen Erbprinzen Hans-Adam als dauernden Stellvertreter eingesetzt und ihn mit der Wahrnehmung der Staatsgeschäfte beauftragt.
Am 13. November 1989, nach dem Tode seines Vaters Fürst Franz Josef II., hat Erbprinz Hans-Adam als Fürst Hans-Adam II. die Regentschaft übernommen. Seine Durchlaucht Fürst Hans-Adam II. ist gemäss Verfassung Staatsoberhaupt und übt sein Recht an der Staatsgewalt in Gemässheit der Bestimmung der Verfassung aus (Art. 7 der Verfassung).
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