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Die Liechtenstein zählen zu den ältesten österreichischen Adelfamilien. Um 1136 wird mit Hugo von Liechtenstein erstmals ein Herr von Liechtenstein erwähnt. 1249 erhielten die Herren von Liechtenstein von König Ottokar von Böhmen, die Herrschaft Nikolsburg in Südmähren. Die Liechtenstein wählten Nikolsburg als neue Residenz und nannten sich von nun an «von Liechtenstein von Nikolsburg».

Die Erhebung in den Fürstenstand.

Nach dem Tod von Johann Septimius am 11. November 1596 fiel das Seniorat des Hauses Liechtenstein an den 27-jährigen Karl, den ältesten Sohn von Hartmann II. Mit Karl I. stieg das Haus Liechtenstein zu höchsten Würden und Ämtern auf. Unter dem Ein-druck der Gegenreform kehrten er und seine Brüder, Gundaker und Maximilian zum katholischen Glauben zurück und vertraten die katholische Partei. Der Bruderzwist im Hause Habsburg, zwischen Kaiser Rudolf II. und seinem Bruder Erzherzog Matthias spitzte sich immer mehr zu. Erzherzog Matthias setzte sich durch und wurde nach dem Tode seines Bruders zum Kaiser gewählt. Die grosse Hilfe, die ihm dabei durch Karl I. zuteil geworden war, lohnte er, indem er seinen Freund am 20. Dezember 1608 in den erblichen Fürstenstand erhob, was zwölf Jahre später durch Kaiser Ferdinand II. bestätigt wurde. Als 1623 die erbliche Fürstenwürde auch an die Brüder von Karl, Maximilian und Gundaker ging, waren die Liechtenstein zu den ersten Familien des Staates aufgerückt.

Georg Hartmann II.
1544-1585
Sohn: Karl I. 1569-1627
Sohn: Maximilian 1578-1643
Sohn: Gundaker 1580-1658


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