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Blau-weisses Schutzschild für Liechtensteins Kulturgut

Blau-weisses Schutzschild für Liechtensteins Kulturgut

Am Donnerstag, 9. September brachte Regierungsrat Manuel Frick das internationale Schutzzeichen für Kulturgut «Blue Shield» am Regierungsgebäude an. Der Minister für Gesellschaft und Kultur gab somit den Startschuss für das Vorantreiben der Schildmontage in ganz Liechtenstein.

Das Regierungsgebäude ist eines der ersten Bauwerke in Liechtenstein, welches das «Blue Shield» trägt. In blau-weisser Farbe gehalten weist es auf ein Abkommen des Humanitären Völkerrechts hin, das nach den von den beiden Weltkriegen verursachten verheerenden Zerstörungen entstanden ist: das Haager Abkommen von 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten. Liechtenstein ist diesem im Jahr 1960 beigetreten. «In einer Gesellschaft kommt Kulturgut eine besondere Bedeutung zu. Es ist identitätsstiftend und zeigt, was uns ausmacht, was uns bewegt, wie wir uns definieren und wie wir leben. Um dieses Erbe auch für zukünftige Generationen zu erhalten, ergreifen wir aktiv Massnahmen zu dessen Schutz», betonte Manuel Frick.

Mit der Anbringung des Schutzzeichens folgt das Land internationalen Standards und setzt einen Schritt zur Wertschätzung des liechtensteinischen Kulturerbes. Grundlage für die Montage des «Blue Shield» ist die im Mai dieses Jahres von der Regierung verabschiedete Kulturgüterschutzverordnung. Diese sieht – aufbauend auf dem Kulturgütergesetz von 2016 – vorbeugende Schutzmassnahmen und Schutzmassnahmen im Ereignisfall für die Kulturgüter des Landes vor.

Zielgerichtete Aktivitäten zum Kulturgüterschutz

Zusätzlich zur Anbringung der Schutzzeichen arbeitet das Amt für Kultur derzeit an einem Leitfaden für die Notfallplanung. Dieser soll den Eigentümern, Betreibern und Verantwortlichen der zu schützenden Objekte zur Verfügung gestellt werden, um präventive Schutzmassnahmen zu planen und umzusetzen. Denn Kulturgüter unterliegen den unterschiedlichsten Gefährdungen, ob Beschädigung, Verlust oder Naturkatastrophen. In solchen Situationen können präventive Schutzmassnahmen die Auswirkungen der Ereignisse abschwächen und dadurch den Verlust von Kulturgütern verhindern oder abmildern.

Zudem soll ein sogenannter Kulturgüterschutzverbund ins Leben gerufen werden. Dieser hat das Ziel, die Fähigkeiten und Ressourcen der teilnehmenden Kulturinstitutionen zu bündeln, um sie im Ereignisfall zum Schutz des Kulturgutes konzentriert einzusetzen.


Quelle: Ministerium für Gesellschaft und Kultur, Hannes Schramm, Amt für Kultur, Kulturgüterschutz

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