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Fürstentum Liechtenstein – Regierung beschliesst vorsichtigen Öffnungsschritt

Fürstentum Liechtenstein – Regierung beschliesst vorsichtigen Öffnungsschritt

Fürstentum Liechtenstein – Regierung beschliesst vorsichtigen Öffnungsschritt

(v.l.) Regierungsrat Manuel Frick, Regierungschef Dr. Daniel Risch und Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni informierten über die vorsichtigen «Öffnungsschritte»

Vaduz (ots) - Die aktuelle epidemiologische Situation ist nach wie vor angespannt. Dennoch ermöglicht die Regierung ab Montag, 26. April 2021 das Öffnen der Aussenbereiche von Gastronomiebetrieben sowie Veranstaltungen vor Publikum in Innenräumen mit bis zu 50 und im Freien mit bis zu 100 Personen. Die neuen Bestimmungen ermöglichen somit Theater- und Kinobesuche für bis zu 50 Personen oder das Mitverfolgen eines Fussballspiels vor Ort für bis zu 100 Personen. Diese vorsichtige Öffnung wird durch breit angelegte Testprogramme in den Schulen und in den Betrieben begleitet. Parallel dazu legt die Regierung weiterhin grosse Priorität auf Fortschritte bei den Impfungen.

Über die Osterfeiertage fanden vermehrt Treffen im Familien- und Freundeskreis statt, was zu einem Anstieg der Ansteckungen mit dem Coronavirus führte. Der Schnitt der letzten sieben Tage liegt derzeit bei 9.7 neuen Fällen pro Tag. Auch wenn die besonders gefährdeten Personen grossteils geimpft sind oder zeitnah geimpft werden, gilt es weiterhin, einen starken Anstieg der Infektionen zu vermeiden. Personen ausserhalb der Risikogruppe können ebenfalls schwere Krankheitsverläufe aufweisen. Auch bei relativ milden Verläufen zeigen sich teilweise über längere Zeit gesundheitliche Einschränkungen. Zudem besteht bei einem exponentiellen Anstieg der Ansteckungen und den damit verbundenen Krankheitsausfällen die Gefahr, dass systemrelevante Positionen nicht mehr ausreichend besetzt werden können. Die Regierung hält eine weitgehende Öffnung zum jetzigen Zeitpunkt daher für verfrüht und beschränkt diese auf punktuelle Anpassungen. Dieses Vorgehen trägt der derzeitigen Situation Rechnung, erlaubt jedoch einen weiteren Schritt in Richtung Normalität.

Gastronomiebetriebe können Aussenbereiche öffnen

Der Betrieb von Restaurations-, Bar- und Clubbetrieben sowie von Diskotheken und Tanzlokalen bleibt verboten. Zusätzlich zu den Take-away-Betrieben und Lieferdiensten, Schulmensen und Betriebskantinen sowie den Restaurationsbetrieben für Hotelgäste, für welche bereits bislang eine Ausnahme bestand, dürfen ab dem 26. April 2021 aber die Aussenbereiche der Gastronomiebetriebe geöffnet werden. Als Aussenbereiche gelten Terrassen und andere Bereiche ausserhalb eines Gebäudes, die zur Gewährleistung einer freien Zirkulation der Luft nicht überdacht oder überdacht und mindestens zur Hälfte ihrer Seiten offen sind. Die Konsumation darf nur sitzend erfolgen und die Grösse der Gästegruppen darf höchstens sechs Personen pro Tisch betragen. Zwischen den Gästegruppen muss entweder der erforderliche Abstand von 1.5 Metern eingehalten oder es müssen wirksame Abschrankungen angebracht werden. Verschiedene Gästegruppen dürfen untereinander nicht vermischt werden und die Gäste müssen eine Gesichtsmaske tragen, soweit sie nicht an einem Tisch sitzen. Alle Gastronomiebetriebe bleiben zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr geschlossen.

Die Regierung möchte den Gastronomiebetrieben mit dem Öffnen der Aussenbereiche eine zusätzliche Einkommensmöglichkeit und allen Einwohnerinnen und Einwohnern einen weiteren kleinen Schritt in Richtung Normalität ermöglichen. Zudem soll damit die Konsumation rund um bereits bestehende Takeaway-Angebote so sicher wie möglich ausgestaltet werden. Die Unterstützungsleistungen für Gastronomiebetriebe bleiben dabei unverändert bestehen.

Zusätzliche Veranstaltungen werden ermöglicht

Die Durchführung von Veranstaltungen mit mehr als zehn Teilnehmern in Innenräumen und mit mehr als 25 Teilnehmern in Aussenbereichen ist weiterhin verboten. Neu sind hingegen ab dem 26. April 2021 Veranstaltungen vor Publikum in Innenräumen mit höchstens 50 Personen als Publikum (Besucher) und Veranstaltungen in Aussenbereichen mit höchstens 100 Personen als Publikum erlaubt. Damit werden beispielsweise Theater- und Kinobesuche sowie das Mitverfolgen eines Fussballspiels vor Ort ermöglicht. Die für die Besucher verfügbaren Sitzplätze dürfen dabei zu höchstens einem Drittel besetzt werden. Für die Besucher gilt während der gesamten Veranstaltung, einschliesslich der Pausen, eine Sitzpflicht. Zudem müssen die Sitzplätze den einzelnen Besuchern zugeordnet sein. Die Konsumation von Speisen und Getränken an Veranstaltungen bleibt verboten. Zudem gelten weiterhin die strikten Schutzkonzepte und es müssen Masken getragen werden. Im Sitzplatzbereich sind die Plätze so anzuordnen oder zu belegen, dass mindestens ein Platz freigehalten oder zwischen den Sitzplätzen ein gleichwertiger Abstand eingehalten wird. Bei Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis (private Veranstaltungen), die ohne Schutzkonzept und Konsumationsverbot durchgeführt werden können, bleibt die Obergrenze von zehn Personen bestehen.

Kein traditionelles Volksfest am 15. August

Grossveranstaltungen mit mehreren Hundert bzw. mehreren Tausend Gästen sind bis auf Weiteres nicht möglich. Da die Feierlichkeiten zum Staatsfeiertag viel Vorarbeit bedingen, hat die Regierung entschieden, auf die Durchführung des Volksfestes in Vaduz auch 2021 zu verzichten. Liechtenstein Marketing wurde beauftragt, eine über die Variante von 2020 hinausgehende Alternative auszuarbeiten. Die Regierung wird gemeinsam mit Liechtenstein Marketing zum gegebenen Zeitpunkt über das Programm informieren.

Testmöglichkeiten werden ausgebaut

Seit mehr als einem Jahr werden in der Marktplatzgarage in Vaduz Proben entnommen und anschliessend im Labor mit einer PCR-Analyse auf Covid-19 untersucht. Seit dem 29. März 2021 übernimmt das Land die Kosten für die Analyse für alle Personen, die in Liechtenstein krankenversichert sind. Mit der Abänderung der Covid-19-Verordnung vom 13. April 2021 wurden zudem die Durchführung von Antigen-Schnelltests zur Fachanwendung sowie die Abgabe und Verwendung von Selbsttests in Liechtenstein zulässig. Das Land übernimmt auch die Kosten für Schnelltests in Apotheken und Arztpraxen. Die Kosten für Selbsttests werden hingegen nicht übernommen.

Mit dem weiteren Öffnungsschritt startet die Regierung ein gross angelegtes Testprogramm in Schulen und Betrieben. Das breite und wiederholte Testen von asymptomatischen Personen hat sich mittlerweile länderübergreifend als enorm wichtiger Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie erwiesen. Auf diese Weise ist es möglich, frühzeitig Infektionsketten zu erkennen und diese schnellstmöglich zu unterbrechen.

Tests in Schulen

Die Regierung möchte an allen Liechtensteiner Schulen ab der Basisstufe bzw. ab den ersten Primarschulklassen neben den schon bestehenden Hygiene- und Schutzmassnahmen die Teststrategie in Form von Spuck- bzw. Speicheltests ausbauen. Oberstes Ziel bleibt es, Infektionen an den Schulen einzudämmen und den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten. Die Testungen finden einmal wöchentlich statt. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und kostenlos. Die Eltern werden mit einem Schreiben informiert und in jedem Fall wird eine Einverständniserklärung eingeholt. Zusätzlich zu den Schülerinnen und Schülern werden auch alle Lehrpersonen, das Schulleitungspersonal, das weitere Schulpersonal wie Sprachassistenten und Klassenhilfen sowie die Schulsekretariate in das Testprogramm einbezogen. Das Testprogramm an den Schulen soll kommende Woche starten.

Tests in Betrieben

Für Betriebe wird ebenfalls ein Testprogramm aufgebaut. Eine Teilnahme ist für Betriebe mit mindestens 20 Mitarbeitenden direkt möglich. Für kleinere Betriebe sind andere Möglichkeiten vorgesehen, wie der Anschluss an grössere Betriebe oder der Zusammenschluss über einen Branchenverband. Die Teilnahme der Mitarbeitenden innerhalb der Betriebe ist ebenfalls freiwillig und kostenlos. Interessierte Betriebe können sich ab kommendem Donnerstag, 22. April 2021 mit einer E-Mail an fl.testet@risch.ch wenden und erhalten dann einen Link für die Registrierung ihres Unternehmens. Sie müssen eine verantwortliche Kontaktperson benennen, die innerhalb des Unternehmens für Rückfragen der Mitarbeiter zur Verfügung steht. Nach erfolgreicher Registrierung erhält das Unternehmen eine PDF-Datei mit einem QR-Code. Mit diesem QR-Code können sich die Mitarbeitenden für eine Teilnahme registrieren. Weitere Informationen - darunter eine Übersicht mit häufigen Fragen und Antworten - werden auf der Homepage hebensorg.li bereitgestellt.

In Schulen und Betrieben kommen Pooltests zum Einsatz

Die einzelnen Proben werden im Labor zu einer Mischprobe zusammengeführt, einem sogenannten «Pool». Diese Pools werden mittels einer PCR-Analyse untersucht. Bei einem positiven Testergebnis wird ein Pool aufgelöst, die einzelnen rückgestellten Speichelproben werden also separat mittels PCR-Analyse im Labor ausgewertet. Einem so entdeckten positiven Ergebnis folgt das gleiche Vorgehen wie bei jedem positiven Resultat. Die betroffene Person muss sich in Isolation begeben und die engen Kontakte werden durch das Contact Tracing ermittelt.

Impfungen schreiten voran

Seit der Inbetriebnahme des Online-Anmeldetools haben sich gut 12'000 Personen über das System angemeldet. Knapp 4'000 dieser Personen haben in der Zwischenzeit einen Termin zugeteilt erhalten. Alle online zur Impfung angemeldeten Personen werden in einer Warteliste geführt. Abhängig von der Liefersituation der Impfstoffe werden laufend Impftermine freigegeben. Bei der Terminzuteilung werden Personen, die zur medizinischen Risikogruppe gehören, sowie Personen, die 65 Jahre alt oder älter sind, mit Priorität berücksichtigt. Am Ostermontag wurden erstmals auch Termine für Personen, die nicht zur Risikogruppe gehören und die jünger als 65 sind, für eine Impfung im April vergeben. Die Terminvergabe erfolgt entsprechend der Reihenfolge der Anmeldung. Impfinteressierte mit Wohnsitz in Liechtenstein können sich weiterhin über das Online-Anmeldetool auf der Internetseite www.impfung.li zur Impfung anmelden. Die Regierung ruft alle Einwohnerinnen und Einwohner Liechtensteins über 18 Jahre auf, sich online zu registrieren.

Wirtschaftliche Unterstützungsmassnahmen werden verlängert

Angesichts der nach wie vor angespannten Situation und der Unsicherheiten bezüglich der weiteren Entwicklung der Pandemie hat die Regierung neben den Öffnungsschritten auch eine Verlängerung verschiedener Unterstützungsleistungen für die Wirtschaft beschlossen. So werden zum einen die Unterstützung für Einzelunternehmer und Gesellschafter (UEK), die Unterstützung für weitere Berechtigte im gleichen Unternehmen (UWB) sowie der pauschale Betriebskostenanteil (PBA) im Monat Mai unverändert ausgerichtet. Bereits eingereichte Anträge werden automatisch verlängert. Ein Gastronomiebetrieb ist somit auch bei einer Öffnung des Aussenbereichs weiterhin unterstützungsberechtigt. Zum anderen soll der Härtefall-Zuschuss (HFZ) für Unternehmen, die von den Folgen der Corona-Pandemie besonders betroffen sind, auf das dritte Quartal 2021 ausgeweitet werden. Ebenso will die Regierung den Bezug von Corona-bedingter Kurzarbeitsentschädigung bis Ende September 2021 verlängern. Damit soll den betroffenen Unternehmen mit dem Ziel des Erhalts von Arbeitsplätzen frühzeitig Planungssicherheit gegeben werden. Dem Landtag wird dazu im Juni eine entsprechende Gesetzesanpassung vorgelegt. Sämtliche Informationen und Unterlagen zu den Unterstützungsleistungen des Landes sind auf https://www.corona.avw.li/verfügbar.

Weitere Lockerungen

Die beschlossenen Öffnungsschritte treten am 26. April 2021 in Kraft. Der nächste Entscheid der Regierung betreffend die weiteren Massnahmen wird voraussichtlich am 18. Mai 2021 erfolgen, wobei wiederum allfällige Lockerungen in der Schweiz Berücksichtigung finden werden. Bis dahin wird die Regierung die epidemiologische Entwicklung beobachten.


Ministerium für Gesellschaft und Kultur, Martin Hasler, Generalsekretär
Quellenangabe: Information und Kommunikation der Regierung, Vaduz. Foto: © IKR - Roland Korner

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