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Situation der aus der Ukraine Geflüchteten in Liechtenstein

Situation der aus der Ukraine Geflüchteten in Liechtenstein

Vaduz (ots) - Per Donnerstag, 31. März 2022 wurden in Liechtenstein 149 Menschen registriert, die vor dem Kriegsgeschehen aus der Ukraine flüchten mussten und ein Schutzgesuch gestellt haben. Rund ein Drittel von ihnen sind Minderjährige mit Familienbegleitung. Die Geflüchteten werden derzeit im Aufnahmezentrum in Vaduz sowie in Einrichtungen der Gemeinden untergebracht. Es sind noch freie Plätze verfügbar.

Seit dem Ausbruch des Krieges wurden 149 Schutzgesuche von Geflüchteten aus der Ukraine gestellt. Dies umfasst Ukrainer und Drittstaatsangehörige, die einen Aufenthaltstitel in der Ukraine hatten. Davon waren 48 Personen minderjährig. Insgesamt 18 Personen haben ihre Schutzgesuche zurückgezogen und sind in andere Länder weitergereist. Bei den schutzsuchenden Personen handelt es sich vor allem um Frauen und Kinder.

Insgesamt verzeichnet das Ausländer- und Passamt (APA) bis Ende März dieses Jahres 166 Asyl- und Schutzgesuche. Dies ist der höchste Wert der letzten zehn Jahre. Bereits im März wird der langjährige Jahreshöchstwert von 165 im Jahr 2018 überschritten. In den kommenden Wochen ist nochmals mit einer Zunahme zu rechnen. Aufgrund der Fortdauer des Krieges gehen die zuständigen Stellen von mindestens 300 Schutzsuchenden in den kommenden Monaten aus. Je nach Verlauf der Krise müssen aber auch wesentlich höhere Gesuchszahlen in Betracht gezogen werden. Konkrete Prognosen sind schwierig und hängen vom Verlauf des Krieges in der Ukraine ab. Die Regierung bereitet sich daher auf verschiedenen Szenarien vor.

Vorübergehender Schutzstatus (S)

Durch die Aktivierung der vorübergehenden Schutzgewährung erhalten die Geflüchteten nach der Registrierung beim APA ein befristetes Aufenthaltsrecht in Liechtenstein. Wenn das Schutzgesuch beim APA registriert wurde, werden die Personen der Flüchtlingshilfe (FHL) gemeldet, die für die Betreuung und Unterbringung zuständig ist. Auch Personen, die bei Freunden oder Bekannten wohnen, werden bei der FHL angemeldet. Sie erhalten dann eine medizinische Erstuntersuchung und die Mitarbeitenden der FHL treffen die notwendigen weiteren Abklärungen zur Betreuung und Unterbringung.

Personen mit vorübergehendem Schutz haben weitgehend dieselben Rechte wie Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene. Sie erhalten Fürsorgeleistungen, Taschengeld, Unterbringung und Betreuung und die im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung anfallenden Prämien und Kostenbeteiligungen werden übernommen. Der Schutzstatus erlaubt es schulpflichtigen Kindern, die Schule zu besuchen und Erwachsenen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Die Regierung prüft mit den Wirtschaftsverbänden und Sozialpartnern die Voraussetzungen und Möglichkeiten für eine erleichterte Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Personen mit Schutzstatus S und einem gültigen Reisepass können zudem ohne Bewilligung des APA reisen und nach Liechtenstein zurückkehren.

Zusätzliche Unterbringungskapazitäten

Um diese ausserordentliche Situation bewältigen zu können, bereitet das Land gemeinsam mit den Gemeinden weitere Unterbringungsmöglichkeiten vor. Aktuell sind die Kapazitäten für die Unterbringung ausreichend. Derzeit sind rund 130 Plätze verfügbar. Weitere folgen im Laufe der kommenden Wochen. Ankommende Personen werden – soweit sie nicht bei Verwandten oder Bekannten bleiben können – im Aufnahmezentrum aufgenommen und dort erstversorgt. Nach einigen Tagen erfolgt die Verteilung durch die FHL auf weitere Liegenschaften. Durch diesen zentralen und koordinierten Ansatz können die vorhandenen Ressourcen bestmöglich eingesetzt werden.

Aufnahme in Privathaushalten

Die Regierung begrüsst das private Engagement vieler Menschen in dieser Krise. Es sind bereits über 80 Unterbringungsangebote von Privaten bei der FHL eingegangen. Auf diese Angebote soll dann zurückgegriffen werden, wenn die staatlichen Kapazitäten nicht mehr ausreichen. Dabei sollten Private im Vorfeld gut überlegen, ob und wie einzelne Haushalte auf eine Situation vorbereitet sind, die nicht nur emotional anspruchsvoll ist, sondern auch über einen längeren Zeitraum andauern kann. Es wird empfohlen, unbekannte Menschen nicht auf Privatinitiative direkt bei sich aufzunehmen, sondern zunächst den Weg über die behördlichen Stellen zu gehen.

Die FHL nimmt neben Meldungen für Wohnraum auch solche für sonstige Hilfsangebote von Privaten, z.B. Dolmetschen, Freizeitaktivitäten usw., entgegen. Entsprechende Angebote können per Email an info@fluechtlingshilfe.li geschickt werden. Informationen zum Schutzstatus und zur Registrierung sind auf der Webseite des APA (www.llv.li) abrufbar.

Quelle: Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt Markus Biedermann, Generalsekretär

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