Zum Inhalt springen

COVID-19: Regierung beschliesst Verschärfung der Massnahmen per Mittwoch, 15. September

COVID-19: Regierung beschliesst Verschärfung der Massnahmen per Mittwoch, 15. September


• Zertifikatspflicht für Gastronomie, Veranstaltungen und weitere Betriebe
• Veranstaltungen unter 50 Personen ausgenommen
• Wiedereinführung der Maskenpflicht
• Weitere Impfungen ohne Voranmeldung

Regierungsrat Manuel Frick und Regierungschef Daniel Risch informierten über die Verschärfung der Massnahmen per 15. September
Regierungsrat Manuel Frick und Regierungschef Daniel Risch informierten über die Verschärfung der Massnahmen per 15. September

Um eine drohende Überlastung des Gesundheitswesens und insbesondere der Intensivstationen sowie ein Regelungsgefälle in der Region zu vermeiden, hat die Regierung am Donnerstag, 9. September 2021 beschlossen, die in der Schweiz geltenden Massnahmen per Mittwoch 15. September weitgehend zu übernehmen. Ab dem 15. September ist der Zugang zu Veranstaltungen und Gastronomiebetrieben sowie zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen für Personen ab 16 Jahren nur noch mit einem Zertifikat möglich, das eine Impfung, Genesung oder einen negativen Test auf Covid-19 nachweist. Auch die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Räumen wird analog der Schweiz wieder eingeführt, um das Ansteckungsrisiko zu senken.

Aktuell verzeichnet Liechtenstein nach einer kurzen Beruhigung wieder steigende Fallzahlen, der aktuelle 7-Tages-Durchschnitt liegt bei 10.9. Das entspricht hochgerechnet auf 100'000 Einwohner einer 7-Tages-Inzidenz von 196 und einer 14-Tages-Inzidenz von 297. In Kombination mit der hohen Auslastung der Intensivstationen in der Schweiz, auf die Liechtenstein angewiesen ist, und den vom schweizerischen Bundesrat am Mittwoch, 8. September beschlossenen Schritten erfordert die epidemiologische Entwicklung eine Verschärfung der Massnahmen.

Zertifikatspflicht für Gastronomie, Veranstaltungen und weitere Betriebe

Die Zertifikatspflicht gilt ab dem 15. September für Restaurant-, Bar- und Clubbetriebe genauso wie für Diskotheken, Tanzlokale und Betriebe in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport. Im Gegenzug fallen die Vorgaben zur Einhaltung von Abstand und die Maskentragepflicht weg. Der 3G-Nachweis kann im Gastronomiebereich beim Betreten eines Lokals oder beim ersten Kontakt mit dem Servierpersonal kontrolliert werden. In Aussenbereichen ist das Verlangen eines Zertifikats optional. Wird darauf verzichtet, müssen die Abstände zwischen Gästegruppen gewährleistet sein oder wirksame Abschrankungen angebracht werden. Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen dürfen nur mit Teilnehmenden durchgeführt werden, die über ein gültiges Covid-19-Zertifikat verfügen.

Die Prüfung der Zertifikate muss durch eine App («COVID Certificate Check» der Schweiz) in Kombination mit einer Ausweiskontrolle erfolgen. Ausgenommen von der Pflicht zum Vorweisen eines Zertifikats sind Kinder unter 16 Jahren.

Betriebe, welche Bestimmungen zur Zertifikatspflicht nicht einhalten, können von der Regierung mit einer Busse von bis zu 10'000 Franken bestraft werden. Auch Personen ohne gültiges Zertifikat, die sich vorsätzlich zu einer zertifikatspflichtigen Veranstaltungsstätte oder einem Betrieb Zugang verschaffen, können gebüsst werden.

Veranstaltungen unter 50 Personen ausgenommen

Veranstaltungen mit weniger als 50 Personen sowie religiöse Veranstaltungen und Bestattungen unterliegen der Zertifikatspflicht nicht. Veranstalter können das 3G-Konzept jedoch freiwillig anwenden und ein dementsprechend gelockertes Schutzkonzept ohne Abstände und Masken vorsehen. Andernfalls sind sie verpflichtet, ein striktes Schutzkonzept umzusetzen. Gänzlich ausgenommen von der Zertifikatspflicht und Schutzkonzepten sind private Veranstaltungen.

Die am Donnerstag beschlossene Änderung der Covid-19-Verordnung schafft ausserdem für Arbeitgeber die Möglichkeit, das Vorliegen eines gültigen Zertifikats bei Arbeitnehmern zu prüfen.

Wiedereinführung der Maskenpflicht

Zusätzlich zur Einführung der Zertifikatspflicht hat die Regierung die Wiedereinführung der Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Einrichtungen beschlossen. Ausgenommen sind Kinder vor ihrem 12. Geburtstag, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Gesichtsmaske tragen können, Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts auf Primarstufe sowie Kinder in Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung. Auch Personen, die medizinische oder kosmetische Dienstleistungen im Gesicht in Anspruch nehmen oder auftretende Personen wie Künstler oder Sportler, bei denen das Tragen einer Maske nicht möglich ist, sind ausgenommen.

Das Inkrafttreten der neuen Massnahmen wurde auf Mittwoch, 15. September festgelegt, um den davon tangierten Institutionen und Unternehmen genügend Zeit für die Vorbereitung zu geben.

Weitere Impfungen ohne Voranmeldung

Aktuell sind in Liechtenstein 59 Prozent der Bevölkerung einmal geimpft, 52 Prozent haben beide Impfungen erhalten. Die Regierung empfiehlt allen Einwohnerinnen und Einwohnern über 12 Jahren, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen, um sich vor Ansteckungen und schweren Verläufen zu schützen sowie ein für mindestens ein Jahr gültiges Covid-19-Zertifikat zu erhalten. Impfungen werden ab Montag, 13. September in sieben Arztpraxen durchgeführt, Informationen zur Anmeldung sind auf www.impfung.li erhältlich. Am Montag, 13. September werden zwischen 17 und 20 Uhr im Impfzentrum in Vaduz wieder Impfungen ohne Voranmeldung angeboten. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, werden alle Impfwilligen gebeten, einen amtlichen Ausweis und den Impfausweis mitzubringen. Aufgrund der Anmeldung vor Ort kann es zu Wartezeiten kommen.

Quelle: Ministerium für Gesellschaft und Kultur, Martin Hasler, Generalsekretär, Foto: © © IKR/Roland Korner  

Footer